B2019-1
Verein102. Generalversammlung 2024VorstandKontaktFischerheimWir helfenAktivitätenGmewerch Tilisuna 2015Rutenbaukurs 2015JugendKinder und Jugendausweis GewässerGewässerplanSchwarzsee am HochjochAlpguesseenSchwarzsee im SilbertalKleiner PfannseeLangseeKessiseeScheidseenBrüllender SeeTilisunaseeGampadelsspeicherIll und SeitenbächeLitzSuggadinBaumaßnahmenGewässerrandstreifenTageskartenGewässerplanAusgabestellenBedingungenKulinarischesdiverse RezeptePortugiesischer FischeintopfGegrillter WolfsbarschForelle in der Salzkruste gegartSaiblingsfilet an WurzelwerkGefüllte ChampignonsLachsforellen-SulzGraved LachsForellen-CarpaccioBratforellenForellenfilet mit SafransauceForellenfilet mit Spagetti Lachs am Lagerfeuer FliegenfischenEintagsfliegeKöcherfliegeSteinfliegeFliegenbindenRutenbauFliegenrute verkürzenReparaturenTipps & TricksFotogalerie
Fangbestimmungen
Fahrgenehmigungen
Links
Sponsoren
Impressum
Drucken
Datenschutzerklärung
printer
Mitglieder/Ansuchen
FVM.png Startseite
Fangbestimmungen
1.   Es darf nur mit einer Angelrute mit Einfachhaken ohne Widerhaken gefischt werden.
2.   In den Fließgewässern sind nur folgende Köder erlaubt: Blinker, Spinner, Wobbler, Twister und künstliche Fliege. Alle anderen sind verboten.
3.   In stehenden Gewässern darf mit Natur- und Kunstködern gefischt werden.
4.   In den ausgewiesenen Schonstrecken gilt ein generelles Fischereiverbot:
     * In der Ill von der gedeckten Brücke bei der Garfreschabahn bis zur Gehwegbrücke Höhe Schattenort (550m nach dem Tennisplatz), Flusskilometer 50,3 - 52,1.
     * In der Litz von der Wasserfassung Höll bis zur Brücke Abzweigung Höfle.
5.   Das Schonmaß ist 25cm. Untermaßige oder heimische Fische (Seesaiblinge und Bachforellen), welche für die natürliche Fortpflanzung bedeutende große 
      Laichtiere sind, müssen sorgfältig und schonend vom Angelhaken gelöst und unverzüglich ins Wasser zurückgesetzt werden.
6.   Für Bachsaiblinge besteht keine Größen- und Mengenbeschränkung.
7.   Die Seeforelle darf generell nicht entnommen werden!
8.   Die Tagesfangmenge beträgt 4 Stück, die Jahresfangmenge 60 Stück.
9.   Der Angelplatz ist so zu wählen, dass der Fisch schonend angelandet werden kann. Das Herausheben des Fisches mit der Angelrute ist verboten.
10. Jugendfischer (14 - 18 Jahre) dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson selbständig fischen.
11. Das Betreten der Kraftwerksanlagen und das Befischen der Aufstiegshilfen sind verboten.
12. Den Kontrollorganen sind Angelgerät, Fangerlaubnis und die gefangenen Fische auf Verlangen vorzuweisen.
 
Zusatzbestimmungen für den Tilisunasee und den Suggadin
13. Das Fischen ist nur mit der Fliege erlaubt.
14. Die Tagesfangmenge beträgt 2 Stück.
15. Das Schonmaß ist 32cm.
 
Zusatzbestimmungen für den Scheidsee – Tiroler Seite
16. Das Fischen ist nur mit der Fliege erlaubt.